16. Oktober 2010
.
.


Jugendschutz


Laut dem Jugendschutzgesetz ist der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren
ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person nicht erlaubt.

Wenn du also unter 16 Jahren bist, brauchst du eine Begleitperson,
die über 18 Jahre ist und welcher deine Eltern die Aufsichtspflicht für den Abend übertragen.

Hier findest du ein Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht, welches deine Eltern und die Begleitperson unterschreiben müssen. Dieses Formular musst du dann zum Konzert mitbringen und an der Kasse vorzeigen.

Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht

SPONSORED BY:


.
.