Jugendschutz
Laut
dem Jugendschutzgesetz ist der Zutritt für Jugendliche
unter 16 Jahren
ohne
Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person nicht erlaubt.
Wenn
du also unter 16 Jahren bist, brauchst du eine Begleitperson,
die über 18 Jahre ist und welcher deine Eltern die Aufsichtspflicht
für den Abend übertragen.
Hier
findest du ein Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht,
welches deine Eltern und die Begleitperson unterschreiben müssen.
Dieses Formular musst du dann zum Konzert mitbringen und an
der Kasse vorzeigen.
Formular
zur Übertragung der Aufsichtspflicht